Praxis für Orthopaedie, Arthroskopie & Unfallchirurgie in Bielefeld
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Verletztengeld

Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung des Unfallversicherers nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Es wird gezahlt nach dem Wegfall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es entspricht nicht ganz dem Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während das Krankengeld 70% des regelmäßig entgangenen Bruttoentgelds ausmacht, sind es beim Verletztengeld 80%. Das Verletztengeld dient also der Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Versicherten und seiner Angehörigen. Das Verletztengeld ist ab dem Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit zu zahlen. Wegen der vorrangigen Lohn- und Gehaltszahlung beginnt die Zahlung erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Zahlung endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder mit der Zahlung von Übergangsgeld.

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