Praxis für Orthopaedie, Arthroskopie & Unfallchirurgie in Bielefeld
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D-Arzt

D-Arzt oder Durchgangsarzt

Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall ist es wichtig, dass Sie sich zeitnah bei einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) vorstellen. So stellen wir sicher, dass Sie schnell die bestmögliche Behandlung erhalten.

D-Ärzte sind speziell qualifizierte Fachärzte, die von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen sind. Sie verfügen über besondere Erfahrung sowie eine entsprechend ausgestattete Praxis. Auch bei Beschwerden, die als Folge eines früheren Unfalls auftreten, sollten Sie sich erneut an einen D-Arzt wenden.

Der D-Arzt übernimmt Ihre medizinische Versorgung und entscheidet, ob die Behandlung durch den Hausarzt erfolgen kann oder eine weiterführende fachärztliche Betreuung notwendig ist. Zudem koordiniert er den gesamten Behandlungsverlauf, erstellt den D-Arztbericht, verordnet Heil- und Hilfsmittel und organisiert bei Bedarf Überweisungen an Spezialisten oder Kliniken.

Herr Dr. Siebeneck verfügt über langjährige klinische Erfahrung in der Unfallchirurgie und war in einer großen unfallchirurgischen Klinik in leitender Funktion als geschäftsführender Oberarzt tätig. Diese umfassende Expertise gewährleistet eine Versorgung auf höchstem fachlichen Niveau.

Im Notfall kann die Erstversorgung selbstverständlich durch jeden Arzt erfolgen. Die anschließende Vorstellung beim D-Arzt sollte jedoch zeitnah stattfinden. Wenn Sie nach einem Unfall länger als eine Woche behandlungsbedürftig sind oder über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig bleiben, ist die Vorstellung beim D-Arzt verpflichtend.

Die Kosten Ihrer Behandlung werden nicht von der Krankenkasse, sondern von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Ziel ist es, Ihre Gesundheit und Ihre berufliche Leistungsfähigkeit bestmöglich und schnell wiederherzustellen.

Unsere Praxis ist für die Behandlung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen zugelassen. Sprechen Sie uns gerne an – wir vereinbaren kurzfristig einen Termin für Sie.

D-Arzt - Was ist das?

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein von der gesetzlichen Unfallversicherung besonders ermächtigter Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, der auf die Versorgung von Unfallverletzten spezialisiert ist.

Die Zulassung als D-Arzt setzt eine umfassende fachliche Qualifikation voraus, die über die Facharztausbildung hinausgeht. Hierzu gehört unter anderem eine mehrjährige klinische Erfahrung, einschließlich einer Tätigkeit in einer Klinik, die für das sogenannte Verletzungsartenverfahren zugelassen ist – also auf die Behandlung auch komplexer Unfallverletzungen spezialisiert ist.

Herr Dr. Siebeneck verfügt über langjährige klinische Erfahrung in der Unfallchirurgie und war in einer großen unfallchirurgischen Klinik in leitender Funktion als geschäftsführender Oberarzt tätig. Diese umfassende Expertise gewährleistet eine Versorgung auf hohem fachlichen Niveau.

Darüber hinaus müssen D-Ärzte strenge Anforderungen an die personelle, räumliche und medizinisch-technische Ausstattung ihrer Praxis erfüllen. So wird sichergestellt, dass Diagnostik, Therapie und Nachsorge auf einem konstant hohen fachlichen Niveau erfolgen können.

Für Sie als Patient*in bedeutet das: Im Falle eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls werden Sie nach klar definierten Qualitätsstandards behandelt. Der D-Arzt übernimmt dabei nicht nur die medizinische Versorgung, sondern koordiniert auch den gesamten Behandlungsablauf in enger Abstimmung mit der gesetzlichen Unfallversicherung – mit dem Ziel, Ihre Gesundheit und Ihre Leistungsfähigkeit bestmöglich und nachhaltig wiederherzustellen.

Arbeitsunfall - Was ist das?

In der gesetzlichen Unfallversicherung spricht man von einem Unfall, wenn ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper einwirkt und dabei zu einem gesundheitlichen Schaden führt – zum Beispiel durch einen Sturz, einen Zusammenstoß oder eine Verletzung am Arbeitsplatz.

Wichtig ist, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ereignet. Dazu gehört nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern auch der direkte Weg zur Arbeit und wieder nach Hause (sogenannter Wegeunfall).

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls im Interesse des Arbeitgebers ausgeführt wurde und nicht privaten Zwecken diente. Ein kurzer Umweg oder eine private Besorgung kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz in diesem Moment nicht besteht.

Außerdem muss ein klarer Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestehen. Das bedeutet: Der Schaden muss tatsächlich durch den Unfall verursacht worden sein.

Für Sie als Patient*in heißt das: Wenn Sie sich bei der Arbeit oder auf dem direkten Weg dorthin verletzen, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung.

Arbeitsunfall - Wer ist versichert?

Nicht nur Arbeitnehmer stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass Beiträge über den Arbeitgeber an die zuständige Berufsgenossenschaft gezahlt werden.

Auch in vielen anderen Lebensbereichen besteht Versicherungsschutz: Dazu zählen zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeiten oder die Pflege eines nahen Angehörigen im eigenen Haushalt. Ebenso sind Personen abgesichert, die bei einem Unfall Erste Hilfe leisten, etwa bei einem Verkehrsunfall.

Darüber hinaus sind Kinder und Jugendliche während des Besuchs von Kindergarten, Schule oder anderen Bildungseinrichtungen sowie auf den jeweiligen Hin- und Rückwegen gesetzlich unfallversichert.

Für Sie bedeutet das: In vielen Alltagssituationen greift die gesetzliche Unfallversicherung und sorgt im Falle eines Unfalls für eine umfassende medizinische Versorgung.

Arbeitsunfall - Wie ist der Ablauf?

Wenn ein Arbeitsunfall passiert ist, sollten Sie sich möglichst zeitnah bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorstellen. Dieser beurteilt Ihre Verletzung sorgfältig und legt die weiteren diagnostischen und therapeutischen Schritte fest. Ziel ist es, eine optimale und möglichst schnelle Versorgung sicherzustellen.

Der D-Arzt übernimmt dabei eine zentrale Rolle: Er entscheidet, ob eine weiterführende fachärztliche Behandlung erforderlich ist oder ob die Betreuung durch den Hausarzt erfolgen kann. Darüber hinaus koordiniert er den gesamten Behandlungsverlauf und steht in engem Austausch mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Parallel dazu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, den Unfall zu melden. Wenn die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss eine sogenannte Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt werden.

Im weiteren Verlauf prüft der zuständige Unfallversicherungsträger, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, ob sich der Unfall im Rahmen einer versicherten Tätigkeit ereignet hat und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Ereignis und der gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.

Da die Sprache im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens eine ganz eigene ist, sind im folgenden Lexikon einige Begriffe erklärt.

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