Praxis für Orthopaedie, Arthroskopie & Unfallchirurgie in Bielefeld
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Betriebsfeiern

Betriebsfeiern sind Teil des Versicherungsschutzes, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • es handelt sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers
  • die Veranstaltung muss mit dem Ziel durchgeführt werden das Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander zu fördern
  • die Unternehmensleitung nimmt an der Gemeinschaftsveranstaltung teil
  • die Veranstaltung steht allen Mitarbeitern des Unternehmes offen

Versichert sind dann sämtliche Tätigkeiten, die mit dem Veranstaltungszweck vereinbar sind (z.B. gemeinsames Essen, Tanzen, sportliche Betätigung) – ebenso wie der Hin- und Rückweg zu der Veranstaltung. Aber Achtung – ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn ein Unfallereignis allein auf den genossenen Alkohol zurückzuführen ist. Ebenfalls nicht versichert sind private Feiern anlässlich eines Geburtstages oder der Beförderung eines Mitarbeiters, die im Betrieb stattfinden.

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