MdE steht für Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die MdE ist eine von mehreren Voraussetzungen zur Gewährung einer Verletztenrente bei einem Arbeitsunfall. Für die Bewertung der MdE haben sich Erfahrungswerte gebildet. Diese sollen eine Gleichbehandlung der Versicherten ermöglichen. Bei der Bestimmung des Grades der MdE kommt es nicht darauf an, dass der Versicherte einen konkreten Einkommensverlust erlitten hat. Die Verletztenrente soll nur die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgleichen.
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